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   LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15   

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https://dejure.org/2016,21856
LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15 (https://dejure.org/2016,21856)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15 (https://dejure.org/2016,21856)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 7 Sa 1146/15 (https://dejure.org/2016,21856)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitnehmerüberlassung; "vorübergehende Überlassung", Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • IWW

    § 10 Abs. 1 AÜG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 64 Abs. 2 b), c) ArbGG, § 66Abs. 1 ArbGG, § 1 Abs. 1 AÜG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der nicht nur vorübergehenden Überlassung von Arbeitnehmern an den Entleiher

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 1; AÜG § 9; AÜG § 10
    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehende Überlassung; Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • rechtsportal.de

    AÜG § 1 ; AÜG § 9 ; AÜG § 10
    Rechtsfolgen nicht nur vorübergehender Überlassung von Arbeitnehmern an den Entleiher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15
    Ein Verstoß gegen § 1 S. 2 AÜG, wonach die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur "vorübergehend" zu erfolgen hat, führt nicht zu der Rechtsfolge, dass zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande kommt (Anschluss an BAG v. 10.12.2013, 9 AZR 51/13; BAG v. 03.06.2014, 9 AZR 111/13).

    Der Leitsatz des Grundsatzurteils vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13, lautet:.

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15
    Ein Verstoß gegen § 1 S. 2 AÜG, wonach die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur "vorübergehend" zu erfolgen hat, führt nicht zu der Rechtsfolge, dass zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande kommt (Anschluss an BAG v. 10.12.2013, 9 AZR 51/13; BAG v. 03.06.2014, 9 AZR 111/13).

    Das BAG hat seine im Urteil vom 10.12.2013 entwickelte Rechtsauffassung mit mehreren Entscheidungen vom 03.06.2014 nochmals bestätigt (9 AZR 111/13; 9 AZR 665/13; 9 AZR 666/13; 9 AZR 829/13).

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 829/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15
    Das BAG hat seine im Urteil vom 10.12.2013 entwickelte Rechtsauffassung mit mehreren Entscheidungen vom 03.06.2014 nochmals bestätigt (9 AZR 111/13; 9 AZR 665/13; 9 AZR 666/13; 9 AZR 829/13).
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 665/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15
    Das BAG hat seine im Urteil vom 10.12.2013 entwickelte Rechtsauffassung mit mehreren Entscheidungen vom 03.06.2014 nochmals bestätigt (9 AZR 111/13; 9 AZR 665/13; 9 AZR 666/13; 9 AZR 829/13).
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 666/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Köln, 09.06.2016 - 7 Sa 1146/15
    Das BAG hat seine im Urteil vom 10.12.2013 entwickelte Rechtsauffassung mit mehreren Entscheidungen vom 03.06.2014 nochmals bestätigt (9 AZR 111/13; 9 AZR 665/13; 9 AZR 666/13; 9 AZR 829/13).
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